Gründe für Erhalt des Hungerbergs

Bürgerentscheid Hungerberg Dettingen

Diese 13 Gründe sprechen für den Erhalt des Hungerbergs

Bodenqualität und Landwirtschaft
Die besten Böden für die Landwirtschaft auf Dettinger Gemarkung finden sich am Hungerberg. Deren Verlust lässt sich nicht ausgleichen.

Schadstoffemissionen
Die Gemeinde Dettingen will den Hungerberg als Vorhaltestandort der Wirtschaftsregion Stuttgart für „größere und ggf. emissionsträchtige Gewerbe- und Industrievorhaben“1 anbieten. Hinsichtlich ansiedlungswilliger Unternehmen und der Art ihrer Industrieanlagen herrscht weiterhin Unklarheit. Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, sind explizit nicht ausgeschlossen.

Verkehr
Die Hauptzufahrt zum Industriegebiet wird von der A8 über die B465 linksabbiegend erfolgen. Massive Beeinträchtigungen des Berufsverkehrs aus dem Lenninger Tal nach Kirchheim und in die Region Stuttgart sind deshalb zu erwarten.

Innerörtlicher Verkehr
Es ist höchst wahrscheinlich, dass durch die genannten Beeinträchtigungen auf der B465 der heute schon starke Ausweichverkehr durch die Dettinger Ortsmitte weiter zunehmen wird. Deshalb sind weitere Beeinträchtigungen für die Bevölkerung so gut wie sicher.

Zusätzlicher Wohnraumbedarf
Durch den Zuzug von Arbeitskräften für die neuen Unternehmen wird Wohnraum für Familien, Normal- und Geringverdiener in den anliegenden Gemeinden noch knapper werden. Eine Wohnbebauung Untere Wiesen, Guckenrain Ost sowie Tagbrunnenäcker wird damit voraussichtlich unumgänglich. Wohn- und Baukosten werden deshalb steigen.

Fachkräftemangel
Ortsansässige, mittelständische Betriebe und Handwerker werden mutmaßlich mit einem Großkonzern um Fach- und Arbeitskräfte sowie Auszubildende konkurrieren müssen.

Gewerbesteuer
Die Fläche des geplanten Vorhaltestandortes liegt zu 100% auf der Dettinger Gemarkung, die Gemeinde Dettingen bekommt aber nur 50% der Gewerbesteuereinnahmen. Bei völliger Kostentransparenz lohnt sich die Ausweisung neuer Industriegebiete für viele Gemeinden nicht. Die Dettinger Gemeindeverwaltung hat eine entsprechende Modellrechnung bis heute nicht vorgelegt.

Natur- und Artenschutz
Das erstellte Gutachten zum Natur- und Artenschutz geht nicht vom renaturierten bzw. Ur-Zustand aus. Nur aufgrund der aktuellen Stuttgart 21 Baustelle sind dort derzeit weniger Tiere zu finden. Das Potential ist weiterhin sehr groß.

Grünzug
Aus einem ökologisch wertvollen Grünzug, der bisher im Regionalplan verankert ist, soll ein interkommunaler Gewerbeschwerpunkt werden. Bisher war die Bebauung des Hungerbergs ausgeschlossen.

Flächenversiegelung
Eine nachhaltige und zukunftsorientierte Industrie muss geschaffen werden. Dieser Strukturwandel darf aber nicht mehr mit weiterem Flächenfraß verbunden sein. Die im Vorentwurf des Flächennutzungsplansverfahrens vorgesehene Gesamtfläche für das Industriegebiet betrug 42 Hektar. Am 10.5.2021 fasste der Gemeinderat Dettingen den Beschluss, bei der VVG Kirchheim-Dettingen-Notzingen einen Antrag auf Reduzierung der Fläche für das Flächennutzungsplanverfahren auf ca. 21 ha zu stellen.

Klimawandel
Dem Klimawandel zum Trotz setzt die Erschließung des Hungerbergs noch eins drauf. Schon bei Erschließung und Bau der Fabriken werden für die Produktion von Beton, Stahl, Aluminium und Asphalt hunderttausende Tonnen Kohlendioxid emittiert. Außerdem gibt es keinerlei Handhabe, ein Unternehmen zum klimaneutralen Arbeiten zu zwingen.

Kaltluftströmung
Das beauftragte Gutachten zu den (stadt-) klimatologischen Auswirkungen auf Kirchheim wurde zur Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans nicht vorgelegt und ist für die Öffentlichkeit bis heute nur auf individuelle Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung verfügbar. Wie sich Betonmassen und Asphaltflächen in sommerlichen Hitzeperioden auf die Kaltluftzufuhr und somit das regionale Mikroklima auswirken, ist weiterhin ungeklärt.

Landschaftsbild
Das geplante Industriegebiet Hungerberg wird das Landschaftsbild sichtbar aus allen Richtungen tiefgreifend unvorteilhaft verändern. Das heutige Naherholungsgebiet wird unwiederbringlich zerstört werden.

1 Verband Region Stuttgart, Sitzungsvorlage Nr. 108/2021, Planungsausschuss am 24.02.2021, Öffentliche Sitzung S. 5
2 Drucklegung des Informationsblatt es am 19. April 2021

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