Häufige Fragen

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Häufige Fragen zum Vorhaltestandort Hungerberg haben wir hier aufbereitet und liefern Antworten

Wo ist der Hungerberg?

Der Hungerberg befindet sich auf Dettinger Gemarkung im Bereich der ICE-Baustelle und südlich davon sowie auf der Kirchheimer Gemarkung zwischen Bohnau und A8

Wichtig: Im Zusammenhang mit Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid gegen einen Vorhaltestandort des Verbands Region Stuttgart beziehen wir uns auf den „Dettinger Teil“ des Hungerbergs.

Hungerberg Dettingen Kirchheim
Hungerberg auf der Gemarkung von Dettingen und Kirchheim

Anmerkung: Den Kirchheimer Teil des Hungerbergs nördlich der A8 erschließt die Stadt Kirchheim als Misch-/Industriegebiet (ca. 20 ha) unter den Namen „Bohnau-Süd“

Warum heißt der Hungerberg „Hungerberg“?

Auf jeden Fall nicht deswegen, weil die Böden dort schlecht sind – ganz im Gegenteil.

Die ortsansässigen Landwirte und auch die Planungsunterlagen der Region Stuttgart selbst stellen klar: Die Böden auf dem Hungerberg gehören zu den besten auf der Dettinger Gemarkung. Dort ist die fruchtbare Humusschicht mächtiger ist als beispielsweise in den „steinreichen“ Böden niedriger Lagen, wie z.B im Bereich der Bundesstraße.

Welche Bedeutung hat der Hungerberg bisher?

Im Regionalplan war der Hungerberg als Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege eingetragen. Auch für die regionale Lebensmittelproduktion ist der Hungerberg eine solide Quelle.

Die Region führt im Umweltbericht regionalbedeutsame Ausgleichsfunktionen an, wie z.B. „Naherholung, hoher Anteil hochwertiger Böden, wohnungsnahe Erholung, Biotope und Biotopverbund, Wasserhaushalt, Grundwasserneubildung, Naturschutz und Landschaftspflege, Klima“.

Soll auf dem Hungerberg nur Forschung und Entwicklung von „Zukunftstechnologie“ angesiedelt werden?

Nein! Die Planungsunterlagen sprechen von „Produktion und Logistik“ sowie von „großflächigen Unternehmensprojekten“, die „immissionsschutzrechtlich auch einen 24-Stunden-Betrieb zulassen“

Für wen sind die Flächen am Hungerberg gedacht?

Auf jeden Fall NICHT für Dettinger und Kirchheimer Gewerbetreibende. Lokale Gewerbe sind hier außen vor.

Welche Firma sich hier ansiedeln soll, ist offiziell nicht bekannt.

Wer befürwortet das Industriegebiet?

Der Verband Stuttgart, die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, Hr. Bürgermeister Haußmann und im Gemeinderat Dettingen die Fraktion „Dettinger Bürgerliste“ sowie Teile von CDU/FWV.

Der Verband Region Stuttgart mit seinem Tochterunternehmen der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH sind die Initiatoren des Vorhaltestandortes. Darin sitzen Vertreter aus Industrie und Wirtschaft sowie anderer verschiedener Interessensverbände als Gesellschafter, die für ihre Klienten Flächen suchen.

Für die Realisierung braucht die Region aber auch die Zustimmung der Gemeinde Dettingen. Hr. Bürgermeister Haußmann sowie die Fraktion „Dettinger Bürgerliste“ befürworten das Projekt. Die Fraktion SPD/Grüne sind gegen das Großprojekt. Die Mitglieder der Fraktion CDU/FWV sind geteilter Meinung.
In bisher insgesamt drei Abstimmungen zum Vorhaltestandort waren die Gemeinderäte mit 7:7 stets unentschieden. Bürgermeister Hr. Haußmann stimmte jeweils dafür und somit konnte das Verfahren initiiert bzw. weiterverfolgt werden.

Mit welchen Gewerbesteuereinnahmen rechnet die Gemeinde Dettingen

Eine ungefähre Höhe ist bislang nicht in Erfahrung zu bringen.

Die Verwaltungsgemeinschaft von Kirchheim, Dettingen und Notzingen hat folgende Anteile für den Standort vereinbart:
Dettingen 50%
Kirchheim 43%
Notzingen 7%

Petition vs. Bürgerbegehren – Bürgerentscheid
Warum „nur“ Dettingen und nicht in Kirchheim?

Das Bürgerbegehren in Dettingen ist Teil des Bürgerentscheids. Dieser hat dann bei Erfolg den Status eines Gemeinderatsbeschlusses, in dem eine Bebauung des Hungerbergs abgelehnt wird.

Eine Petition hat rechtlich keine Relevanz und würde der Verwaltung lediglich ein nicht bindendes und evtl. nicht repräsentatives Stimmungsbild vermitteln.

Das Gebiet für den angedachten Vorhaltestandort liegt auf der Gemarkung Dettingen. Daher kann nur aus der Bürgerschaft Dettingens die Initiative ergriffen werden. Gleichzeitig sind dann alle wahlberechtigten EU-Bürger*innen über 16 zur Unterschrift bzw. Stimmabgabe berechtigt.

Häufige Fragen zum Vorhaltestandort Hungerberg

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