Michael Hahn im Gemeinderat am 1. 7.21

Rede des Vertrauensmanns Michael Hahn zur Sondersitzung 
des Gemeinderats am 1. Juli 2021 
(Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens) 

Sehr geehrter Herr Haußmann, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sehr geehrte Dettinger Mitbürger, 

65 von 100 Deutschen finden, dass die Themen Umwelt- und Klimaschutz sehr wichtig sind. Allerdings sagten selbst 2020 – mitten in der Corona-Krise – nur 42 Prozent, Arbeitslosigkeit sei ein sehr wichtiges Thema.

Nur ein Drittel der Deutschen findet, dass Städte und Gemeinden sich ausreichend für Klima- und Umweltschutz einsetzten. 
Dass die Industrie dies tue, glaubt nur noch ein Sechstel. 

Die Mehrheit der Deutschen ist der Meinung, dass ein ausreichender Umweltschutz eine grundlegende Voraussetzung für Wohlstand und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist. 

Weshalb sage ich dies zu Beginn der Anhörung? Ich sage es, um zu zeigen, dass wir keine Quertreiber, Verhinderer oder Ökofundamentalisten sind. Nein, die Bürgerinitiative Hungerberg ist ganz in der Mitte der Gesellschaft verortet. Und wir sind am Puls der Zeit!

Die Angaben stammen übrigens aus der Studie „Umweltbewußtsein in Deutschland“ und sind auf der Seite des Umweltbundesamtes abrufbar. 

Worum geht es am Hungerberg?

Es geht darum, dass entgegen aller politischen Verlautbarungen auf Bundes- und Landesebene die besten Äcker der Gemeinde der Industrie geopfert werden sollen. Dieselbe Industrie hat einen Strukturwandel über mehr als zwei Jahrzehnte ausgebremst und verhindert. Jetzt soll unsere Gemeinde dafür in die Bresche springen. 

Wenn man den Verlautbarungen der IHK und der Wirtschaftsförderung glaubt, dann entscheidet sich die Zukunft der gesamten Region auf Dettinger Grund und Boden. Dann soll das Weltklima mit Zukunftstechnologie aus Dettingen gerettet werden. 
Mit Verlaub meine Damen und Herren, das ist absoluter Unsinn!

Worum geht es noch? Es geht darum, dass Dettingen zum großstädtischen Quartier werden soll. Aber wessen Wille ist das?

Die Bürger werden geködert mit der Aussicht auf Gewerbesteuer und Arbeitsplätze. Aber das sind unbewiesene Behauptungen. 

Lassen Sie mich die Position der Bürgerinitiative zusammenfassen:

Wir, die Bürgerinitiative Hungerberg“ anerkennen selbstverständlich, dass die Wirtschaft in Baden-Württemberg und in der Region Stuttgart vor einem Strukturwandel steht. Dieser Strukturwandel braucht Flächen. 

Die entscheidende Frage ist aber, ob für den Strukturwandel weitere Eingriffe in den Naturhaushalt, in die Lebensgrundlage der Bauern und in die Lebensqualität der Bürger erfolgen müssen. 

Unsere Antwort ist eindeutig Nein!!! 
Die Wirtschaft muss den Strukturwandel auf den Flächen organisieren, die heute schon keine Funktion im Naturhaushalt mehr erfüllen. Diese Flächen stehen in der Region zur Verfügung. 

Alle großen Unternehmen bekennen sich heute zum Leitbild der Nachhaltigkeit. Wer dies nicht als Feigenblatt sondern als Bekenntnis versteht, kann in dicht besiedelten Regionen nicht mehr auf der grünen Wiese investieren. Er MUSS neue Werke auf Bestandsflächen realisieren.

Am 24. März erklärt das Bundesverfassungsgericht, Teile des Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig. Der Tenor war, dass künftige Generationen in ihren Freiheitsrechten unverhältnismäßig eingeschränkt würden. 

Gibt es in dieser Hinsicht einen Unterschied zwischen Flächenschutz und Klimaschutz?
Je mehr wertvolle Flächen wir heute zerstören, desto mehr beschneiden wir künftige Generationen in ihren Möglichkeiten, selbst zu entscheiden, für welche Zukunftstechnologien Flächen noch geopfert werden sollen –  und für welche nicht. Die Anstrengungen unserer Kinder, die ökologischen Funktionen degradierter Flächen wieder herzustellen, werden unglaublich teuer werden. 
Weshalb sollte beim Flächenschutz falsch sein, was beim Klimaschutz zwingend geboten ist? Es gibt in dieser Hinsicht keinen Unterschied.

Wenn nun ein Bürgerbegehren eingereicht wird, ist in der Regel schon im Vorfeld etwas falsch gelaufen.

  • Was ist falsch gelaufen?
  • Weshalb hat die Bürgerinitiative ein paar Körnchen Sand in das Getriebe der Planungen von Kommune, Verwaltungsgemeinschaft und der Region geworfen?

§3 BauGB gibt einen ersten Hinweis:

  • Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen …. und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1

Der Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan fand Mitte November letzten Jahres statt. Die Bürgerinformation fand 93 Tage später statt. Von frühzeitig kann da nicht die Rede sein. 

Was haben wir während der Bürgerinformation gehört?
  • Wir haben wortgewaltige Ausführungen über die Notwendigkeit des Strukturwandels gehört.
  •  Wir haben gehört, dass Gewerbesteuer fließen würde. Vermutlich wie Milch und Honig im Paradies. 
  • Wir haben gehört, dass neue Arbeitsplätze entstehen würden. 
Was haben wir dagegen nicht gehört?
  • dass es sich bei den Arbeitsplätzen um eine Netto-Null handeln könnte.
  • dass zum Stand der damaligen Planungen mit 13.000 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen zu rechnen war. 
  • dass Dettingen lediglich die Hälfte der Gewerbesteuereinnahmen zustehen wird.
  • dass der Umweltbericht des Regionalverbands dem Vorhaben Hungerberg bezüglich Landwirtschaft, Biodiversität, Luftreinhaltung. Verkehr, Grundwasserschutz und Regionalklima ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial bescheinigt. 

Die Bürgerinitiative kann hier keine sachgerechte und  objektive Unterrichtung erkennen. 

Und nur am Rande bemerkt war das Format der Bürgerinformation ineffektiv und ungeeignet. Unsere Einwände und Bedenken haben wir Herrn Haußmann bereits mitgeteilt und auch in Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan erläutert.

Was also ist hier falsch gelaufen? 
  • Es wurde nicht geklärt werden, ob und wie Dettingen betroffen sein wird.
  • Es ist völlig offen, ob sich die Gemeinde mit dem neuen Industriegebiet in die Richtung entwickeln wird, die sich die Mehrheit der Bürger wünscht. Welches ist diese Richtung?
  • Es wurde nicht geklärt, um wessen Interessen es am Hungerberg geht. Offensichtlich um Wirtschaftsinteressen. Ob sich diese mit den Interessen der Dettinger Bürger ganz, teilweise oder überhaupt nicht decken, oder ihnen sogar widersprechen, ist offen.
  • Und Antworten auf kritische Fragen wurden auf einen Zeitpunkt verschoben, zudem es kein Zurück mehr gegeben hätte.

Es musste zwangsläufig der Eindruck entstehen, dass Wohlfühl-Themen ausgiebig bearbeitet, heikle Fragen aber gezielt vermieden wurden. 

Kurz, es war keine Bürgerbeteiligung, die diesen Namen verdient hätte. 

Diese eklatanten Mängel haben uns bewogen, die Bürgerinitiative zu gründen und einen Bürgerentscheid anzustrengen. Mehr als 855 wahlberechtigte Dettinger sehen dies offenbar genauso. 

Wenn nun heute die Zulässigkeit des Begehrens formal festgestellt wird, sind wir im Prozess einen Schritt weiter. 

Mit den Sitzungsunterlagen ging uns das Rechtsgutachten zu. Im Detail zeigt sich, dass wir den Rahmen des rechtlich Zulässigen zwar ausgeschöpft, aber nie verlassen haben. Vom Vorwurf der Irreführung werden wir entlastet.

Es zeigt sich aber auch, dass die Beratung durch die Gemeindeverwaltung in mindestens zwei Punkten überambitioniert war und sich zu unserem Nachteil hätte entwickeln können (Stichwort Flächengrößen und entgehende Gewerbesteuereinnahmen). 

Vergessen wir das! Viel wichtiger ist: Das Bürgerbegehren wird von der Kanzlei iuscomm als zulässig bewertet. 

Die inhaltliche Entscheidung haben die Bürger als nun an sich genommen. 
Ihnen und uns bleibt nun nur noch, dafür den Rahmen zu setzen.

Das starke Votum der Bürgerschaft macht aber eines deutlich: es kann nun kein anderes Ziel geben, als eine echte Bürgerbeteiligung zu organisieren. Der weitere Prozess bis zum Bürgerentscheid muss 
fair  –  sachlich  –  transparent  –  auf Augenhöhe und vor allem   –  ergebnisoffen     sein. 

Alle anderen Aspekte (Kosten, Arbeitsaufwand für die Verwaltung, Imagegründe …. ) müssen hinter diesem Ziel zurücktreten. 

Wenn die Bevölkerung den Eindruck gewinnt, der Prozess wäre einseitig von der Verwaltung vorgegeben und ziele darauf ab, die Bürgerbeteiligung zu lenken und zu beeinflussen, dann wäre das fatal. Jeglicher Zweifel am Prozess hätte Folgen für das gute und friedvolle Zusammenleben in der Gemeinde. 

Wir alle, ausnahmslos alle, leben gerne in Dettingen und wollen auch, dass dies so bleibt. Deshalb werden wir weiter den sachlichen Diskurs suchen. Wir werden aber jeglichen Versuch brandmarken, der eine ergebnisoffene Bürgerbeteiligung verhindern soll. 

Wenn Sie, werte Gemeinderäte heute den 26. September als Termin für den Bürgerentscheid festlegen, dann zäumen Sie das Pferd von hinten auf. 
Die Bürgerbeteiligung beginnt nicht mit dem Bürgerentscheid, sondern sie endet damit.

Sie bauen Sie einen Zeitdruck auf, der einer echten Bürgerbeteiligung nicht dienlich ist. Selbstverständlich ist es einfacher und billiger, Bundestagswahl und Bürgerentscheid gemeinsam zu organisieren. 

Indes, das übergeordnete Ziel ist eine echte, effektive und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung. Was am Hungerberg geschieht, wird die Zukunft der Gemeinde über Generationen hinweg prägen. 

  • Grundsätzlich besteht keine Notwendigkeit, irgendeine Entscheidung übers Knie zu brechen: 
    Stellt der Gemeinderat heute die Zulässigkeit des Begehrens fest, dann haben wir für einen geordneten und soliden Prozess der Bürgerbeteiligung bis zum 30. Oktober Zeit. 
  • Wenn der GR die Frist zur Feststellung der Zulässigkeit voll ausnützt, wäre gar der 3. Dezember denkbar.
  • Würde die Gemeindeverwaltung sich mit der Bürgerinitiative in einen konstruktiven Dialog begeben, dann wäre sogar möglich, dass – bei echter Notwendigkeit – der Entscheid erst im nächsten Jahr stattfinden müsste. 

Ich höre schon den Vorwurf, die BI will den Prozess unnötig in die Länge ziehen. Das ist falsch! Das Verfahren muss aber genau so lange dauern, bis jeder interessierte Bürger die Möglichkeit hatte, angemessene und ehrliche Antworten auf seine Fragen zu bekommen. 
Nicht länger, aber auch nicht kürzer.

Sollte die einzusetzende Begleitgruppe zum Schluss kommen, dass der 26. September ein guter Termin für den Entscheid ist, dann steht diesem Termin nichts entgegen. Es muss aber Sache der Begleitgruppe sein, darüber zu entscheiden. 

Deshalb lehnt die BI die vorschnelle Festlegung jeglichen Termins für den Bürgerentscheid ab. 

Mit der TOP2 wird vorgeschlagen, das Konzept für die Bürgerbeteiligung zu verabschieden. Es sollen Ende Juli innerhalb von nur 11 Tagen drei Veranstaltungen durchgeführt werden. Es zeigt sich wieder der künstlich herbeigeführte Zeitdruck. 

Der Termin für den Nachhaltigkeitsworkshop fände demnach am 28. Juli statt. Herr Bürgermeister Haußmann merkt in seiner Mail vom 4. Juni an, dieser Termin käme nur notfalls in Betracht. Und – Zitat-  “Es ist der letzte Schultag und mancher Koffer wäre da wohl schon gepackt.“

Inhaltlich soll die Moderation und die Besetzung des Podiums festgelegt werden. Es soll weiter die Konzeption des Nachhaltigkeitsworkshop verabschiedet werden, einschließlich der dort teilnehmenden Experten. 

Wenn Sie das Konzept zur Begleitgruppe von Fr. Dr. Wachinger gelesen haben (liegt als Anlage zu TOP3 vor), dürfte Ihnen aufgefallen sein, dass genau diese Festlegungen originäre Aufgabe der Begleitgruppe sind
Wenn Sie also der Vorlage zu TOP 2 zustimmen, sollte die Frage, welche Funktion die Begleitgruppe haben soll, schon beantwortet sein. 

Im Korsett der vorgeschlagenen Beschlüsse zu TOP1 und 2 könnte die Begleitgruppe allenfalls noch Detailfragen klären und wäre nur noch geeignet der Bürgerinitiative das Zaumzeug anzulegen. 

Die Begründung der Sitzungsvorlage endet lapidar mit den Worten (Zitat) „Eine Begleitgruppe wird darüber hinaus noch genügend Spielraum zur fachlichen und fairen Ausgestaltung haben“. 

Das sehen wir nicht so!!!

Fr. Dr. Wachinger hatte gegenüber Herrn Haußmann und angekündigt, dass sie an der heutigen öffentlichen Sitzung teilnehmen werde und gerne Fragen zu Moderation und ihrem Angebot beantworten werde. Heute Morgen habe ich Frau Dr. Wachinger angerufen, um eine Unklarheit in ihrem Angebot zu besprechen. Fr. Wachinger verweigerte das Gespräch mit dem Hinweis, sie dürfte nicht mit mir sprechen und Herr Haußmann habe ihr erklärt, ihre Anwesenheit in der öffentlichen Sitzung sei explizit nicht erwünscht.

Herr Haußmann, weshalb darf Frau Wachinger nicht mit der Bürgerinitiative sprechen und weshalb darf Sie nicht an der öffentlichen Sitzung teilnehmen?

Anmerkung: Diese Frage wurde von Herrn Bürgermeister Haußmann nicht beantwortet.

Es gibt weitere Kritikpunkte:

Das Format der geplanten Podiumsdiskussion durften wir schon im Februar erleben. Es hat sich als ungeeignet erwiesen, sonst wären wir heute nicht hier. Die Beschränkung auf 60 Teilnehmer vor Ort wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht. 

Die Corona-Verordnung erlaubt für politische Veranstaltungen weitgehende Ausnahmen. Bürgerbegehren sind explizit genannt. Kirchheim hat eine Stadthalle, die bei einem entsprechenden Hygiene- und Testkonzept ein Vielfachtes an Teilnehmer erlauben würde. Dr. Bader würde sicher Amtshilfe leisten. 

Für das Podium werden neben den Fraktionssprechern, Gemeindeverwaltung und Bürgerinitiative bereits vier weitere Personen vorgesehen. Die Vertreterin der Arbeitsagentur sehen wir in der Tat als Expertin an. 

  • Dr. Rogg ist dagegen Lobbyist der Stuttgarter Wirtschaft und steht keinesfalls für das Wohl der Dettinger Bürgerschaft. 
  • Prof. Küpfer steht in regelmäßigen Auftragsverhältnis mit der Gemeindeverwaltung. Die Abhängigkeit ist unverkennbar. Sie wird verstärkt durch die Planungsfehler von Herrn Küpfer am Gaulsgumpen. Zu Deutsch: er hat etwas wieder gut zu machen.
  • Die Bürgerinitative soll sich damit begnügen, lediglich einen Experten des NaBu zu benennen. 

Die Kritik am sogenannten Nachhaltigkeitsworkshop erspare ich Ihnen. Hinsichtlich des Personals sieht es aber nicht anders aus als bei der Podiumsdiskussion. Alle Rollen sind schon gesetzt. Wir erkennen wieder Personen und Unternehmen, die in jüngerer Zeit in Auftragsverhältnissen zur Gemeinde standen. 

Und es gibt noch ein weiteres, gewichtiges Argument gegen die vorschnelle Festlegung von Terminen: der Antrag der Gemeinde auf Verringerung der Fläche des Vorrangstandorts im Flächennutzungsplan von 42 auf 22 ha wird erst am 27. Juli gestellt werden. Und wie wir in der letzten Gemeinderatsitzung gehört haben, ist der Ausgang dieser Entscheidung offen. Das bedeutet: zu den beiden ersten Veranstaltungen am 17. und 20. Juli wissen die Bürger noch nicht an welcher Entscheidung sie sich beteiligen sollen. 

So wird das Ziel, welches in der Sitzung am 10. Mai noch von großer Bedeutung war, nämlich Klarheit zu schaffen und Irreführung zu vermeiden, definitiv nicht erreicht. 

Zur Einrichtung einer Begleitgruppe hatten wir von Beginn an klar und eindeutig unsere Zustimmung signalisiert. Wir hielten den heutigen Tag für den richtigen Zeitpunkt. 

Nicht zugestimmt hatten wir der Moderation durch Fr. Meinerling, die vertragliche Beziehungen zum Verband Region Stuttgart und zur Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart hat. 

Eine solche Moderation wäre dem Zweifel ausgesetzt, dass sie nicht ergebnisoffen sei. Dass die Gemeindeverwaltung daraufhin die Gespräche über die Einsetzung einer Begleitgruppe als gescheitert betrachtete, haben wir lediglich aus dem Teckboten erfahren. Selbstverständlich befürworten wir auch heute die Einrichtung einer Begleitgruppe. Mit der Doppelspitze wurde der Gemeindeverwaltung ein fairer Kompromiss vorgeschlagen. 

Es kann und darf aber nicht sein, dass die wichtigsten Entscheidungen auf dem Weg zu einer sinnvollen Bürgerbeteiligung nicht von der Begleitgruppe getroffen werden.  Sie kann aber Wirkung entfalten, wenn Sie nicht in das Korsett der Beschlüsse der TOP 1 und 2 gezwängt wird. Sie muss mit einem umfassenden Mandat ausgerüstet sein. Wenn die Begleitgruppe nur die Pläne ausschmücken darf, die die Gemeindeverwaltung entwickelt und der Gemeinderat beschlossen hat, dann greift sie zu kurz. 

Aber: Alle Vorarbeiten, welche die Verwaltung in ihrem eigenen Pflichtverständnis erarbeitet hat, können als Vorschläge in die Begleitgruppe eingehen. Wenn die Begleitgruppe die Vorschläge für gut befindet, dann können sie auch umgesetzt werden. 

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Sehr geehrter Herr Haußmann!
Sie werden heute über die Zulassung des Bürgerbegehrens und die Rahmenbedingungen für die Bürgerbeteiligung zum Hungerberg entscheiden. Ich hoffe, ich konnte die kritischen Schwachpunkte der vorliegenden Planungen verdeutlichen. 

Wenn die Bevölkerung den Eindruck gewinnt, der Prozess wäre einseitig von der Verwaltung vorgegeben und ziele darauf ab, die Bürgerbeteiligung zu lenken und zu beeinflussen, dann wäre das fatal. 

Deshalb appelliert die Bürgerinitiative an Sie:

  • Legen Sie heute im TOP 1 keinen Termin für den Bürgerentscheid fest
  • Lehnen Sie die Beschlussvorlage für TOP 2 vollständig ab. Sprechen Sie stattdessen eine Empfehlung an die Begleitgruppe mit denselben Inhalten aus.
  • Statten Sie die Begleitgruppe mit einem umfangreichen Mandat aus, das die zeitliche wie inhaltliche Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung vollumfängliche enthält. 

Noch einmal: es besteht objektiv kein Zeitdruck! 
Und: Ziel der heutigen Entscheidungen muss es sein, ohne Vorfestlegungen eine Bürgerbeteiligung zu organisieren. Diese muss fair, transparent, sachlich, ergebnisoffen und auf Augenhöhe sein.

Einen Nachtrag habe ich noch:

In der Gemeindeordnung § 21 Abs. 4 Satz 3. heißt es: Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. 

Uns ist nicht bekannt, dass dem Gemeinderat seit Einleitung des Bürgerbegehrens die Frage, ob der Hungerberg in seiner unbebauten Form erhalten bleiben soll, gestellt wurde. Weder die heutigen Sitzungsunterlagen noch die der vergangenen Sitzungen geben darüber Auskunft. 

Auch wenn wir glauben, die Antwort auf diese Frage zu kennen, wäre es doch im Sinne eines ergebnisoffenen Prozesses, diese Frage zu stellen. Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben!!!!

Anmerkung: Auch in der Sondersitzung am 1. Juli wurde dem Gemeinderat diese Frage nicht gestellt und eine Option, die zwar den Interessen von Herrn Bürgermeister Haußmann widerspricht, die aber das Verfahren abgekürzt und zu deutlichen Kosteneinsparungen geführt hatte, bewusst ausgeschlossen. 

Viele Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich stehe Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. 

Anmerkung: Fragen des Gemeinderats an die Vertrauensperson des Bürgerbegehrens wurden von Herrn Bürgermeister Haußmann nicht zugelassen.

Mehr zum Verfahren…

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