Gemeinderatssitzung am 1.7.21

Zulässigkeit des Bürgerentscheid bestätigt – neutrale Begleitgruppe abgelehnt

Der Dettinger Gemeinderat hat in einer Sondersitzung am Do. (1. Juli) die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Entwicklung eines Industriegebiets auf dem Hungerberg bestätigt.  Zugleich wurde die Einrichtung einer Begleitgruppe abgelehnt. Diese hätte die die Aufgabe gehabt, die Bürgerbeteiligung und die Information der Bürgerinnen und Bürger ergebnisoffen, fair und transparent zu gestalten.  

Dies stand im Widerspruch zu den Informationsveranstaltungen, die die Gemeindeverwaltung bereits detailliert und ohne eine bürgerliche Beteiligung geplant hat. Die für die Moderation der Begleitgruppe vorgesehenen Mediatorinnen hatten in ihrem Angebot deutlich gemacht, dass sie unter diesen Vorgaben der Gemeindeverwaltung keine Chance mehr auf eine ergebnisoffene Beteiligung sehen. Dennoch hat sich der Gemeinderat gegen eine Begleitgruppe entschieden. Dies auch im Hinblick auf den Zeitdruck, der durch die Terminierung des Bürgerentscheids auf den Tag der Bundestagswahl (26.09.2021) entstanden ist. Dabei wäre es durchaus möglich gewesen, den Termin des Bürgerentscheids noch weit in den Herbst zu legen.

„Die Mehrheit im Gemeinderat hat sich also gegen die Grundsätze einer guten Bürgerbeteiligung gestellt und sich einem künstlich durch die Verwaltung herbeigeführten Zeitdruck gebeugt“

Michael Hahn, Vertrauensmann der Bürgerinitiative

Hier die ganze Rede von Michael Hahn

Die Bürgerinitiative bewertet die Zulassung des Begehrens als Etappensieg und sieht sich durch das von der Gemeinde beauftragte Rechtsgutachten vom wiederholt von Bürgermeister Haußmann vorgetragenen Vorwurf der Irreführung entlastet. Sie bedauert, dass bei der Begleitgruppe praktische Erwägungen offenbar ein größeres Gewicht als die objektive und ergebnisoffene Information der Bevölkerung beigemessen worden ist.

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