Leserbrief: Am Hungerberg in die Irre geführt?

Zum Artikel „Die südliche Hälfte ist aus dem Spiel“ vom 12. Mai

Am 12. Mai berichtete der Teckbote umfangreich aus der Dettinger Gemeinderatssitzung zum Industriegebiet Hungerberg und wiederholt in indirekter Rede viele Worte von Bürgermeister Haußmann. Im Bericht fehlte jeglicher Hinweis darauf, dass im Bemühen um Transparenz längst nicht alle Tatsachen genannt wurden.

Der Flächennutzungsplan über 42 Hektar war ein Fakt, den die Gemeinde selbst geschaffen hat.* Eine klare und eindeutige Darstellung, um welche Flächen es im aktuellen Verfahren geht, stand im ersten Entwurf der Unterschriftenliste. Gegen diese objektiv richtige Darstellung hegte Herr Haußmann rechtliche Bedenken. Deshalb fehlen Angaben zu den Flächengrößen auf den Unterschriftenlisten. Die Bürgerinitiative (BI) hat an keiner Stelle behauptet, der anstehende Bebauungsplan würde über die gesamte Fläche erstellt. Und es gibt mit dem Paragrafen 8 Abs. 2 Baugesetzbuch einen klaren Bezug vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan, den Herr Haußmann unerwähnt ließ. Das alles wusste Herr Volz, der den Bericht verfasste. Ich hatte schon am 28. April mit ihm darüber gesprochen.

Herr Haußmann lobte auch die BI. Konstruktiv und sachlich sei der Austausch. Unser Vorgehen sei nicht zu beanstanden und rechtlich ohne Einwand. Nach zweimaligem Nachfragen vonseiten der Gemeinderäte stand die Aussage, dass die Unterschriften, die unter vermeintlich irreführenden Bedingungen bereits abgegeben wurden, gültig blieben, sofern keine anderen Gründe dagegen sprächen. Welch ein Widerspruch! Auch das hätte im Bericht erwähnt werden können.

Um es klar zu sagen: Für den Vorwurf der Irreführung ist die Bürgerinitiative der falsche Adressat!

Michael Hahn, Vertrauensmann der Bürgerinitiative Hungerberg, Dettingen

*Anmerkung der Redaktion:
Die Gemeindeverwaltung Dettingen nennt auf ihrer Startseite nach wie vor 42 ha als mögliche Gesamtgröße (mit Erweiterungsmöglichkeit)
(Stand 20.5.2021)

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