Gemeinderatssitzung Dettingen am 10.5.2021

Als Bürgermeister keine Meinung zu Bürgerbeteiligung?

„Herr Bürgermeister Haußmann, ich habe eine Frage an Sie persönlich: Im Beteiligungsportal Baden Württemberg, wie auch im neuen Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung auf Seite 90, ist für die Bürgerbeteiligung ein Bürgerentscheid als verbindliches Instrument im Besonderen auf lokaler Ebene hervorgehoben. Würden sie diese Auffassung teilen? „

Oliver Beck


So begann die Fragestunde zur Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag in Dettingen. Trotz wiederholter Nachfrage, blieb diese Frage jedoch unbeantwortet. Immerhin aber: Es gab Lob für die Bürgerinitiative: Konstruktiv und sachlich sei der Austausch mit uns gewesen, so der Bürgermeister. Die noch vor einer Woche im Teckboten geäußerten, schwerwiegenden rechtlichen Bedenken wurden von seiner Seite nun nicht mehr erwähnt. Allerdings betonte er, dass der in unserer Unterschriftenliste hergestellte Bezug zum Flächennutzungsplan aus seiner Sicht keine vollständige Transparenz biete. Grund hierfür ist, dass im Vorentwurf des Flächennutzungsplans immer noch 42 Hektar ausgewiesen sind. So könne der Eindruck entstehen, dass auch ein Bebauungsplan, gegen den sich die Initiative wendet, ebenso 42 Hektar umfassen könnte.

Antrag auf Reduzierung der Fläche auf 21 ha

Um diesen Eindruck vorzubeugen, hat der Gemeinderat am Montag einen Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft beschlossen, die Fläche im Flächennutzungsplan auf 21,6 Hektar zu reduzieren. Den Vorwurf, der Bezug zum Flächennutzungsplan in der Unterschriftenliste sei irreführend gewesen, können wir so nicht stehen lassen. Der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan über 42 Hektar war ein Fakt, den die Gemeinde selbst geschaffen hat. Er war und ist die Vorstufe für einen möglichen Bebauungsplan, der unserer Auffassung nach noch bis zur Reduzierung der Fläche am Montagabend durchaus auch 42 Hektar hätte umfassen können. Dennoch haben wir im Vertrauen und auf Drängen der Gemeinde, die Größenangabe aus der Unterschriftenliste entfernt und an dieser Stelle nie formuliert, dass ein etwaiger Bebauungsplan 42 Hektar umfassen wird. Den Vorwurf der Irreführung weisen wir also klar von uns.

Für Irritationen hat wohl eher der Umstand gesorgt, dass der Gemeinderat am 16.11.2020 beschlossen hatte zunächst 42 Hektar in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, und jetzt am Montag den Beschluss gefasst hat, einen Antrag zur Reduzierung der Fläche auf 21,6 Hektar zu stellen. „Der Vorteil der Regelung für alle Seiten: Der Verweis des Bürgerbegehrens auf den Flächennutzungsplan wäre eindeutig“ so zu lesen im Teckboten am 12.05.2021. Damit dürften nun auch die hitzigen Diskussionen über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ein Ende haben. 

Zum Leserbrief von Michael Hahn zum Artikel im Teckboten

Zum Leserbrief von Peter Beck zu aktuellen Diskussionskultur im Gemeinderat Dettingen

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