Michael Hahn im Gemeinderat am 1. 7.21

Rede des Vertrauensmanns Michael Hahn zur Sondersitzung 
des Gemeinderats am 1. Juli 2021 
(Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens) 

Sehr geehrter Herr Haußmann, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sehr geehrte Dettinger Mitbürger, 

65 von 100 Deutschen finden, dass die Themen Umwelt- und Klimaschutz sehr wichtig sind. Allerdings sagten selbst 2020 – mitten in der Corona-Krise – nur 42 Prozent, Arbeitslosigkeit sei ein sehr wichtiges Thema.

Nur ein Drittel der Deutschen findet, dass Städte und Gemeinden sich ausreichend für Klima- und Umweltschutz einsetzten. 
Dass die Industrie dies tue, glaubt nur noch ein Sechstel. 

Die Mehrheit der Deutschen ist der Meinung, dass ein ausreichender Umweltschutz eine grundlegende Voraussetzung für Wohlstand und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist. 

Weshalb sage ich dies zu Beginn der Anhörung? Ich sage es, um zu zeigen, dass wir keine Quertreiber, Verhinderer oder Ökofundamentalisten sind. Nein, die Bürgerinitiative Hungerberg ist ganz in der Mitte der Gesellschaft verortet. Und wir sind am Puls der Zeit!

Die Angaben stammen übrigens aus der Studie „Umweltbewußtsein in Deutschland“ und sind auf der Seite des Umweltbundesamtes abrufbar. 

Worum geht es am Hungerberg?

Es geht darum, dass entgegen aller politischen Verlautbarungen auf Bundes- und Landesebene die besten Äcker der Gemeinde der Industrie geopfert werden sollen. Dieselbe Industrie hat einen Strukturwandel über mehr als zwei Jahrzehnte ausgebremst und verhindert. Jetzt soll unsere Gemeinde dafür in die Bresche springen. 

Wenn man den Verlautbarungen der IHK und der Wirtschaftsförderung glaubt, dann entscheidet sich die Zukunft der gesamten Region auf Dettinger Grund und Boden. Dann soll das Weltklima mit Zukunftstechnologie aus Dettingen gerettet werden. 
Mit Verlaub meine Damen und Herren, das ist absoluter Unsinn!

Worum geht es noch? Es geht darum, dass Dettingen zum großstädtischen Quartier werden soll. Aber wessen Wille ist das?

Die Bürger werden geködert mit der Aussicht auf Gewerbesteuer und Arbeitsplätze. Aber das sind unbewiesene Behauptungen. 

Lassen Sie mich die Position der Bürgerinitiative zusammenfassen:

Wir, die Bürgerinitiative Hungerberg“ anerkennen selbstverständlich, dass die Wirtschaft in Baden-Württemberg und in der Region Stuttgart vor einem Strukturwandel steht. Dieser Strukturwandel braucht Flächen. 

Die entscheidende Frage ist aber, ob für den Strukturwandel weitere Eingriffe in den Naturhaushalt, in die Lebensgrundlage der Bauern und in die Lebensqualität der Bürger erfolgen müssen. 

Unsere Antwort ist eindeutig Nein!!! 
Die Wirtschaft muss den Strukturwandel auf den Flächen organisieren, die heute schon keine Funktion im Naturhaushalt mehr erfüllen. Diese Flächen stehen in der Region zur Verfügung. 

Alle großen Unternehmen bekennen sich heute zum Leitbild der Nachhaltigkeit. Wer dies nicht als Feigenblatt sondern als Bekenntnis versteht, kann in dicht besiedelten Regionen nicht mehr auf der grünen Wiese investieren. Er MUSS neue Werke auf Bestandsflächen realisieren.

Am 24. März erklärt das Bundesverfassungsgericht, Teile des Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig. Der Tenor war, dass künftige Generationen in ihren Freiheitsrechten unverhältnismäßig eingeschränkt würden. 

Gibt es in dieser Hinsicht einen Unterschied zwischen Flächenschutz und Klimaschutz?
Je mehr wertvolle Flächen wir heute zerstören, desto mehr beschneiden wir künftige Generationen in ihren Möglichkeiten, selbst zu entscheiden, für welche Zukunftstechnologien Flächen noch geopfert werden sollen –  und für welche nicht. Die Anstrengungen unserer Kinder, die ökologischen Funktionen degradierter Flächen wieder herzustellen, werden unglaublich teuer werden. 
Weshalb sollte beim Flächenschutz falsch sein, was beim Klimaschutz zwingend geboten ist? Es gibt in dieser Hinsicht keinen Unterschied.

Wenn nun ein Bürgerbegehren eingereicht wird, ist in der Regel schon im Vorfeld etwas falsch gelaufen.

  • Was ist falsch gelaufen?
  • Weshalb hat die Bürgerinitiative ein paar Körnchen Sand in das Getriebe der Planungen von Kommune, Verwaltungsgemeinschaft und der Region geworfen?

§3 BauGB gibt einen ersten Hinweis:

  • Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen …. und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1

Der Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan fand Mitte November letzten Jahres statt. Die Bürgerinformation fand 93 Tage später statt. Von frühzeitig kann da nicht die Rede sein. 

Was haben wir während der Bürgerinformation gehört?
  • Wir haben wortgewaltige Ausführungen über die Notwendigkeit des Strukturwandels gehört.
  •  Wir haben gehört, dass Gewerbesteuer fließen würde. Vermutlich wie Milch und Honig im Paradies. 
  • Wir haben gehört, dass neue Arbeitsplätze entstehen würden. 
Was haben wir dagegen nicht gehört?
  • dass es sich bei den Arbeitsplätzen um eine Netto-Null handeln könnte.
  • dass zum Stand der damaligen Planungen mit 13.000 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen zu rechnen war. 
  • dass Dettingen lediglich die Hälfte der Gewerbesteuereinnahmen zustehen wird.
  • dass der Umweltbericht des Regionalverbands dem Vorhaben Hungerberg bezüglich Landwirtschaft, Biodiversität, Luftreinhaltung. Verkehr, Grundwasserschutz und Regionalklima ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial bescheinigt. 

Die Bürgerinitiative kann hier keine sachgerechte und  objektive Unterrichtung erkennen. 

Und nur am Rande bemerkt war das Format der Bürgerinformation ineffektiv und ungeeignet. Unsere Einwände und Bedenken haben wir Herrn Haußmann bereits mitgeteilt und auch in Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan erläutert.

Was also ist hier falsch gelaufen? 
  • Es wurde nicht geklärt werden, ob und wie Dettingen betroffen sein wird.
  • Es ist völlig offen, ob sich die Gemeinde mit dem neuen Industriegebiet in die Richtung entwickeln wird, die sich die Mehrheit der Bürger wünscht. Welches ist diese Richtung?
  • Es wurde nicht geklärt, um wessen Interessen es am Hungerberg geht. Offensichtlich um Wirtschaftsinteressen. Ob sich diese mit den Interessen der Dettinger Bürger ganz, teilweise oder überhaupt nicht decken, oder ihnen sogar widersprechen, ist offen.
  • Und Antworten auf kritische Fragen wurden auf einen Zeitpunkt verschoben, zudem es kein Zurück mehr gegeben hätte.

Es musste zwangsläufig der Eindruck entstehen, dass Wohlfühl-Themen ausgiebig bearbeitet, heikle Fragen aber gezielt vermieden wurden. 

Kurz, es war keine Bürgerbeteiligung, die diesen Namen verdient hätte. 

Diese eklatanten Mängel haben uns bewogen, die Bürgerinitiative zu gründen und einen Bürgerentscheid anzustrengen. Mehr als 855 wahlberechtigte Dettinger sehen dies offenbar genauso. 

Wenn nun heute die Zulässigkeit des Begehrens formal festgestellt wird, sind wir im Prozess einen Schritt weiter. 

Mit den Sitzungsunterlagen ging uns das Rechtsgutachten zu. Im Detail zeigt sich, dass wir den Rahmen des rechtlich Zulässigen zwar ausgeschöpft, aber nie verlassen haben. Vom Vorwurf der Irreführung werden wir entlastet.

Es zeigt sich aber auch, dass die Beratung durch die Gemeindeverwaltung in mindestens zwei Punkten überambitioniert war und sich zu unserem Nachteil hätte entwickeln können (Stichwort Flächengrößen und entgehende Gewerbesteuereinnahmen). 

Vergessen wir das! Viel wichtiger ist: Das Bürgerbegehren wird von der Kanzlei iuscomm als zulässig bewertet. 

Die inhaltliche Entscheidung haben die Bürger als nun an sich genommen. 
Ihnen und uns bleibt nun nur noch, dafür den Rahmen zu setzen.

Das starke Votum der Bürgerschaft macht aber eines deutlich: es kann nun kein anderes Ziel geben, als eine echte Bürgerbeteiligung zu organisieren. Der weitere Prozess bis zum Bürgerentscheid muss 
fair  –  sachlich  –  transparent  –  auf Augenhöhe und vor allem   –  ergebnisoffen     sein. 

Alle anderen Aspekte (Kosten, Arbeitsaufwand für die Verwaltung, Imagegründe …. ) müssen hinter diesem Ziel zurücktreten. 

Wenn die Bevölkerung den Eindruck gewinnt, der Prozess wäre einseitig von der Verwaltung vorgegeben und ziele darauf ab, die Bürgerbeteiligung zu lenken und zu beeinflussen, dann wäre das fatal. Jeglicher Zweifel am Prozess hätte Folgen für das gute und friedvolle Zusammenleben in der Gemeinde. 

Wir alle, ausnahmslos alle, leben gerne in Dettingen und wollen auch, dass dies so bleibt. Deshalb werden wir weiter den sachlichen Diskurs suchen. Wir werden aber jeglichen Versuch brandmarken, der eine ergebnisoffene Bürgerbeteiligung verhindern soll. 

Wenn Sie, werte Gemeinderäte heute den 26. September als Termin für den Bürgerentscheid festlegen, dann zäumen Sie das Pferd von hinten auf. 
Die Bürgerbeteiligung beginnt nicht mit dem Bürgerentscheid, sondern sie endet damit.

Sie bauen Sie einen Zeitdruck auf, der einer echten Bürgerbeteiligung nicht dienlich ist. Selbstverständlich ist es einfacher und billiger, Bundestagswahl und Bürgerentscheid gemeinsam zu organisieren. 

Indes, das übergeordnete Ziel ist eine echte, effektive und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung. Was am Hungerberg geschieht, wird die Zukunft der Gemeinde über Generationen hinweg prägen. 

  • Grundsätzlich besteht keine Notwendigkeit, irgendeine Entscheidung übers Knie zu brechen: 
    Stellt der Gemeinderat heute die Zulässigkeit des Begehrens fest, dann haben wir für einen geordneten und soliden Prozess der Bürgerbeteiligung bis zum 30. Oktober Zeit. 
  • Wenn der GR die Frist zur Feststellung der Zulässigkeit voll ausnützt, wäre gar der 3. Dezember denkbar.
  • Würde die Gemeindeverwaltung sich mit der Bürgerinitiative in einen konstruktiven Dialog begeben, dann wäre sogar möglich, dass – bei echter Notwendigkeit – der Entscheid erst im nächsten Jahr stattfinden müsste. 

Ich höre schon den Vorwurf, die BI will den Prozess unnötig in die Länge ziehen. Das ist falsch! Das Verfahren muss aber genau so lange dauern, bis jeder interessierte Bürger die Möglichkeit hatte, angemessene und ehrliche Antworten auf seine Fragen zu bekommen. 
Nicht länger, aber auch nicht kürzer.

Sollte die einzusetzende Begleitgruppe zum Schluss kommen, dass der 26. September ein guter Termin für den Entscheid ist, dann steht diesem Termin nichts entgegen. Es muss aber Sache der Begleitgruppe sein, darüber zu entscheiden. 

Deshalb lehnt die BI die vorschnelle Festlegung jeglichen Termins für den Bürgerentscheid ab. 

Mit der TOP2 wird vorgeschlagen, das Konzept für die Bürgerbeteiligung zu verabschieden. Es sollen Ende Juli innerhalb von nur 11 Tagen drei Veranstaltungen durchgeführt werden. Es zeigt sich wieder der künstlich herbeigeführte Zeitdruck. 

Der Termin für den Nachhaltigkeitsworkshop fände demnach am 28. Juli statt. Herr Bürgermeister Haußmann merkt in seiner Mail vom 4. Juni an, dieser Termin käme nur notfalls in Betracht. Und – Zitat-  “Es ist der letzte Schultag und mancher Koffer wäre da wohl schon gepackt.“

Inhaltlich soll die Moderation und die Besetzung des Podiums festgelegt werden. Es soll weiter die Konzeption des Nachhaltigkeitsworkshop verabschiedet werden, einschließlich der dort teilnehmenden Experten. 

Wenn Sie das Konzept zur Begleitgruppe von Fr. Dr. Wachinger gelesen haben (liegt als Anlage zu TOP3 vor), dürfte Ihnen aufgefallen sein, dass genau diese Festlegungen originäre Aufgabe der Begleitgruppe sind
Wenn Sie also der Vorlage zu TOP 2 zustimmen, sollte die Frage, welche Funktion die Begleitgruppe haben soll, schon beantwortet sein. 

Im Korsett der vorgeschlagenen Beschlüsse zu TOP1 und 2 könnte die Begleitgruppe allenfalls noch Detailfragen klären und wäre nur noch geeignet der Bürgerinitiative das Zaumzeug anzulegen. 

Die Begründung der Sitzungsvorlage endet lapidar mit den Worten (Zitat) „Eine Begleitgruppe wird darüber hinaus noch genügend Spielraum zur fachlichen und fairen Ausgestaltung haben“. 

Das sehen wir nicht so!!!

Fr. Dr. Wachinger hatte gegenüber Herrn Haußmann und angekündigt, dass sie an der heutigen öffentlichen Sitzung teilnehmen werde und gerne Fragen zu Moderation und ihrem Angebot beantworten werde. Heute Morgen habe ich Frau Dr. Wachinger angerufen, um eine Unklarheit in ihrem Angebot zu besprechen. Fr. Wachinger verweigerte das Gespräch mit dem Hinweis, sie dürfte nicht mit mir sprechen und Herr Haußmann habe ihr erklärt, ihre Anwesenheit in der öffentlichen Sitzung sei explizit nicht erwünscht.

Herr Haußmann, weshalb darf Frau Wachinger nicht mit der Bürgerinitiative sprechen und weshalb darf Sie nicht an der öffentlichen Sitzung teilnehmen?

Anmerkung: Diese Frage wurde von Herrn Bürgermeister Haußmann nicht beantwortet.

Es gibt weitere Kritikpunkte:

Das Format der geplanten Podiumsdiskussion durften wir schon im Februar erleben. Es hat sich als ungeeignet erwiesen, sonst wären wir heute nicht hier. Die Beschränkung auf 60 Teilnehmer vor Ort wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht. 

Die Corona-Verordnung erlaubt für politische Veranstaltungen weitgehende Ausnahmen. Bürgerbegehren sind explizit genannt. Kirchheim hat eine Stadthalle, die bei einem entsprechenden Hygiene- und Testkonzept ein Vielfachtes an Teilnehmer erlauben würde. Dr. Bader würde sicher Amtshilfe leisten. 

Für das Podium werden neben den Fraktionssprechern, Gemeindeverwaltung und Bürgerinitiative bereits vier weitere Personen vorgesehen. Die Vertreterin der Arbeitsagentur sehen wir in der Tat als Expertin an. 

  • Dr. Rogg ist dagegen Lobbyist der Stuttgarter Wirtschaft und steht keinesfalls für das Wohl der Dettinger Bürgerschaft. 
  • Prof. Küpfer steht in regelmäßigen Auftragsverhältnis mit der Gemeindeverwaltung. Die Abhängigkeit ist unverkennbar. Sie wird verstärkt durch die Planungsfehler von Herrn Küpfer am Gaulsgumpen. Zu Deutsch: er hat etwas wieder gut zu machen.
  • Die Bürgerinitative soll sich damit begnügen, lediglich einen Experten des NaBu zu benennen. 

Die Kritik am sogenannten Nachhaltigkeitsworkshop erspare ich Ihnen. Hinsichtlich des Personals sieht es aber nicht anders aus als bei der Podiumsdiskussion. Alle Rollen sind schon gesetzt. Wir erkennen wieder Personen und Unternehmen, die in jüngerer Zeit in Auftragsverhältnissen zur Gemeinde standen. 

Und es gibt noch ein weiteres, gewichtiges Argument gegen die vorschnelle Festlegung von Terminen: der Antrag der Gemeinde auf Verringerung der Fläche des Vorrangstandorts im Flächennutzungsplan von 42 auf 22 ha wird erst am 27. Juli gestellt werden. Und wie wir in der letzten Gemeinderatsitzung gehört haben, ist der Ausgang dieser Entscheidung offen. Das bedeutet: zu den beiden ersten Veranstaltungen am 17. und 20. Juli wissen die Bürger noch nicht an welcher Entscheidung sie sich beteiligen sollen. 

So wird das Ziel, welches in der Sitzung am 10. Mai noch von großer Bedeutung war, nämlich Klarheit zu schaffen und Irreführung zu vermeiden, definitiv nicht erreicht. 

Zur Einrichtung einer Begleitgruppe hatten wir von Beginn an klar und eindeutig unsere Zustimmung signalisiert. Wir hielten den heutigen Tag für den richtigen Zeitpunkt. 

Nicht zugestimmt hatten wir der Moderation durch Fr. Meinerling, die vertragliche Beziehungen zum Verband Region Stuttgart und zur Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart hat. 

Eine solche Moderation wäre dem Zweifel ausgesetzt, dass sie nicht ergebnisoffen sei. Dass die Gemeindeverwaltung daraufhin die Gespräche über die Einsetzung einer Begleitgruppe als gescheitert betrachtete, haben wir lediglich aus dem Teckboten erfahren. Selbstverständlich befürworten wir auch heute die Einrichtung einer Begleitgruppe. Mit der Doppelspitze wurde der Gemeindeverwaltung ein fairer Kompromiss vorgeschlagen. 

Es kann und darf aber nicht sein, dass die wichtigsten Entscheidungen auf dem Weg zu einer sinnvollen Bürgerbeteiligung nicht von der Begleitgruppe getroffen werden.  Sie kann aber Wirkung entfalten, wenn Sie nicht in das Korsett der Beschlüsse der TOP 1 und 2 gezwängt wird. Sie muss mit einem umfassenden Mandat ausgerüstet sein. Wenn die Begleitgruppe nur die Pläne ausschmücken darf, die die Gemeindeverwaltung entwickelt und der Gemeinderat beschlossen hat, dann greift sie zu kurz. 

Aber: Alle Vorarbeiten, welche die Verwaltung in ihrem eigenen Pflichtverständnis erarbeitet hat, können als Vorschläge in die Begleitgruppe eingehen. Wenn die Begleitgruppe die Vorschläge für gut befindet, dann können sie auch umgesetzt werden. 

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Sehr geehrter Herr Haußmann!
Sie werden heute über die Zulassung des Bürgerbegehrens und die Rahmenbedingungen für die Bürgerbeteiligung zum Hungerberg entscheiden. Ich hoffe, ich konnte die kritischen Schwachpunkte der vorliegenden Planungen verdeutlichen. 

Wenn die Bevölkerung den Eindruck gewinnt, der Prozess wäre einseitig von der Verwaltung vorgegeben und ziele darauf ab, die Bürgerbeteiligung zu lenken und zu beeinflussen, dann wäre das fatal. 

Deshalb appelliert die Bürgerinitiative an Sie:

  • Legen Sie heute im TOP 1 keinen Termin für den Bürgerentscheid fest
  • Lehnen Sie die Beschlussvorlage für TOP 2 vollständig ab. Sprechen Sie stattdessen eine Empfehlung an die Begleitgruppe mit denselben Inhalten aus.
  • Statten Sie die Begleitgruppe mit einem umfangreichen Mandat aus, das die zeitliche wie inhaltliche Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung vollumfängliche enthält. 

Noch einmal: es besteht objektiv kein Zeitdruck! 
Und: Ziel der heutigen Entscheidungen muss es sein, ohne Vorfestlegungen eine Bürgerbeteiligung zu organisieren. Diese muss fair, transparent, sachlich, ergebnisoffen und auf Augenhöhe sein.

Einen Nachtrag habe ich noch:

In der Gemeindeordnung § 21 Abs. 4 Satz 3. heißt es: Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. 

Uns ist nicht bekannt, dass dem Gemeinderat seit Einleitung des Bürgerbegehrens die Frage, ob der Hungerberg in seiner unbebauten Form erhalten bleiben soll, gestellt wurde. Weder die heutigen Sitzungsunterlagen noch die der vergangenen Sitzungen geben darüber Auskunft. 

Auch wenn wir glauben, die Antwort auf diese Frage zu kennen, wäre es doch im Sinne eines ergebnisoffenen Prozesses, diese Frage zu stellen. Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben!!!!

Anmerkung: Auch in der Sondersitzung am 1. Juli wurde dem Gemeinderat diese Frage nicht gestellt und eine Option, die zwar den Interessen von Herrn Bürgermeister Haußmann widerspricht, die aber das Verfahren abgekürzt und zu deutlichen Kosteneinsparungen geführt hatte, bewusst ausgeschlossen. 

Viele Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich stehe Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. 

Anmerkung: Fragen des Gemeinderats an die Vertrauensperson des Bürgerbegehrens wurden von Herrn Bürgermeister Haußmann nicht zugelassen.

Mehr zum Verfahren…

Gemeinderatssitzung am 1.7.21

Zulässigkeit des Bürgerentscheid bestätigt – neutrale Begleitgruppe abgelehnt

Der Dettinger Gemeinderat hat in einer Sondersitzung am Do. (1. Juli) die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Entwicklung eines Industriegebiets auf dem Hungerberg bestätigt.  Zugleich wurde die Einrichtung einer Begleitgruppe abgelehnt. Diese hätte die die Aufgabe gehabt, die Bürgerbeteiligung und die Information der Bürgerinnen und Bürger ergebnisoffen, fair und transparent zu gestalten.  

Dies stand im Widerspruch zu den Informationsveranstaltungen, die die Gemeindeverwaltung bereits detailliert und ohne eine bürgerliche Beteiligung geplant hat. Die für die Moderation der Begleitgruppe vorgesehenen Mediatorinnen hatten in ihrem Angebot deutlich gemacht, dass sie unter diesen Vorgaben der Gemeindeverwaltung keine Chance mehr auf eine ergebnisoffene Beteiligung sehen. Dennoch hat sich der Gemeinderat gegen eine Begleitgruppe entschieden. Dies auch im Hinblick auf den Zeitdruck, der durch die Terminierung des Bürgerentscheids auf den Tag der Bundestagswahl (26.09.2021) entstanden ist. Dabei wäre es durchaus möglich gewesen, den Termin des Bürgerentscheids noch weit in den Herbst zu legen.

„Die Mehrheit im Gemeinderat hat sich also gegen die Grundsätze einer guten Bürgerbeteiligung gestellt und sich einem künstlich durch die Verwaltung herbeigeführten Zeitdruck gebeugt“

Michael Hahn, Vertrauensmann der Bürgerinitiative

Hier die ganze Rede von Michael Hahn

Die Bürgerinitiative bewertet die Zulassung des Begehrens als Etappensieg und sieht sich durch das von der Gemeinde beauftragte Rechtsgutachten vom wiederholt von Bürgermeister Haußmann vorgetragenen Vorwurf der Irreführung entlastet. Sie bedauert, dass bei der Begleitgruppe praktische Erwägungen offenbar ein größeres Gewicht als die objektive und ergebnisoffene Information der Bevölkerung beigemessen worden ist.

BDS Kirchheim verbreitet Falschinformationen über Bürgerinitiative

Falschinformation des BDS Kirchheim über die Bürgerinitiative Hungerberg. Verantwortliche des BDS Jan Dietz, Karl-Albrecht Einselen, Anja Hennrich

Folgende diffamierende und haltlose Verleumdung veröffentlichte der Bund der Selbständigen BDS-Kirchheim am 10.8.2021 (laut Beitragsdatierung) auf seiner Internetseite www.pro-hungerberg.de:

Quelle: Falsche Anschuldigungen auf der Internetseite www.pro-hungerberg.de des BDS-Kirchheim

Dort ist zu lesen: „Bürgerinitiative wirbt sogar im Kindergarten – Mit großem Unverständnis reagieren die Unterstützer von PRO HUNGERBERG auf die Information, dass die Bürgerinitiative gegen den Zukunftsstandort sogar in einem Kindergarten für ihre Ziele wirbt. In Dettingen wurden dort aktiv Aufkleber an Familien verteilt. PRO-HUNGERBERG meint: Kindergärten für politische Aktionen zu missbrauchen, ist absolut grenzüberschreitend.“ (www.pro-hungerberg.de am 11.8.2021)

Die Bürgerinitiative Hungerberg stellt klar:

Die auf der Internetseite pro-hungerberg.de unter „Aktuelles“ veröffentlichte Behauptung, die BI werbe vor Kindergärten durch Verteilung von Aufklebern für ihre Position, ist haltlos.

Falls es belastbare Anhaltspunkte zu diesem Sachverhalt geben sollte, bitten wir um sachdienliche Hinweise zur Aufklärung. Wir haben aber leider keinen Einfluss darauf, zu was Dritte sich in der Absicht berufen fühlen, um die jeweilige Seite zu „unterstützen“.

Wir beziehen deshalb auch auf unserer Internetseite deutlich Stellung und rufen alle Beteiligten auf, von Sachbeschädigungen an und Diebstahl von Plakaten dringend abzusehen und sich auf einen sachlichen Meinungsaustausch beim Thema zu konzentrieren.

Zur Stellungnahme

Lediglich mit leeren Schlagwörtern für die eigene Position zu werben, ohne faktenbasierte Quellen nennen zu können, wie der BDS es in seiner Kampagne vorzieht, ist im demokratischen Meinungsaustausch völlig legitim. Falsche Behauptungen im Bereich der Verleumdung sind aber fernab von demokratischen Meinungsaustausch, Fairness und persönlichem Respekt.

Mitglieder der BI persönlich betroffen

Die Mitglieder der Bürgerinitiative, deren Kinder die erwähnten Kitas besuchen, sehen sich dabei besonders angegriffen. Wir sehen durch diese persönliche Verbindung die Gefahr, dass diese falsche Anschuldigung direkt auf deren Familien zurückfällt. Daher fordert die Initiative Hungerberg vom BDS Kirchheim, dass dieser Beitrag umgehend gelöscht wird. Eine öffentliche Klarstellung seitens des BDS wäre der Sachlichkeit und dem respektvollen Umgang miteinander zudem sicherlich dienlich.

Gesprächsangebot bislang ausgeblieben

Um persönlich ins Gespräch zu kommen, fordern wir gerne das vom BDS Kirchheim zwar öffentlich im Teckboten groß angekündigte, aber leider nie umgesetzte Gesprächsangebot ein.

Falschinformation des BDS Kirchheim über die Bürgerinitiative Hungerberg. Verantwortliche Jan Dietz, Karl-Albrecht Einselen, Anja Hennrich
Zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen http://www.bds-kirchheim-teck.de/?page_id=28

Aktualisierung 6.9.21: Der Inhalt der Seite, zu dem sich auch Walter Feeß, Dr. Jörg Mosolf und Dr. Thomas Gitzel bekennen, wurde vom BDS von der Internetseite, genommen.

(Un-)Sachlichkeit in der Regionalversammlung Stuttgart

In der Sitzung der Regionalversammlung im April wurde ein Offenlageschluss zur Änderung des Regionalplanes im Bereich des „Strategischen regionalen Vorhaltestandortes Hungerberg“ Dettingen/Kirchheim zur Festlegung eines Regionalen Gewerbeschwerpunktes verabschiedet. Dies ist gleichbedeutend mit der Auflösung des bisherigen Grünzuges. Die Reden von Rena Farquhar FDP, Sebastian Lucke (Die Linke/Pirat) und Dorothee Kraus-Prause (Die Grünen) hier im Auszug.

Fakten spielten teilweise eine untergeordnete Rolle

„Auf der schwäb’sche Eisebahne“…?!

Im Magazin Region Stuttgart aktuell (Ausgabe 1/2021) wurde vorab folgende Graphik veröffentlicht:

Trotz intensiver Recherche, mehrerer Ortsbegehungen und nächtelangem Studium vergangener und aktueller Fahrpläne konnten wir keine aktive Bahnstrecke durch Jesingen ausfindig machen. Selbst das historische Zeitdokument „Auf der schwäb’sche Eisebahne“ zählt diese Strecke nicht auf. Auch wenn’s im Ländle bekanntlich viele „Statione“ gibt – diese gehört auf jeden Fall nicht dazu.

Übrigens: Anders sähe dies in Vaihingen aus, wo eine Anbindung an den Schienenverkehr problemlos möglich ist. Die Rede von Sebastian Lucke (Die Linke) brachte diesbezüglich mehr Sachlichkeit in die Debatte. Mehr dazu weiter unten…

„Hungerberg – ein tolles Wortspiel“…

…dachte sich wohl Rena Farquhar von der FDP, als sie in den Raum stellte, der „Hungerberg“ hätte seinen Flurnamen nicht umsonst.

Das Originalzitat haben wir mal mit der Faktenlage angereichert:

Quelle des Originals: Facebook

Zur ganzen Rede von Frau Rena Farquhar, FDP Fraktion Region Stuttgart, geht’s hier

Die FDP Fraktion wiederum entpuppte sich als eine wenig „solide Quelle“ für inhaltliche Begründungen: Die Anfrage, warum nun das Wort „Hunger“ im Flurnamen steht, blieb unbeantwortet.

Es geht aber auch sachlicher: Die Linke.Pirat und B90/Die Grünen

Wesentlich mehr Sachlichkeit erfuhr die Debatte durch die Reden von Sebastian Lucke von Die Linke.Pirat und Frau Dorothee Kraus-Prause von den Grünen.

Übrigens: Anders als in den Zeitungen der Region oft berichtet, ist nicht nur die Fraktion B90/ Die Grünen gegen einen Vorhaltestandort Hungerberg, sondern auch die Fraktion von Die Linke/Pirat.

Sebastian Lucke von der Fraktion Die Linke/Pirat nahm in seiner Rede die Verkehrsanbindung in den Blick. Immerhin ist in den Planungen neben Planung und Entwicklung auch von „Produktion“ die Rede. Und die B465 ist bekanntlich ein Nadelöhr für die Berufspendler des Lenninger Tals.

 Wenn wir unsere Straßen in der Region spürbar vom Logistikverkehr entlasten wollen und mehr Schienenlogistik anstreben, müssten wir heute über den Standort Vaihingen an der Enz mit seiner optimalen und sogar fußläufigen Schienenknotenanbindung und nicht über Dettingen/Kirchheim mit einem knapp 2 km entfernten Regionalhalt reden.

Sebastian Lucke (Die Linke)

Die ganze Rede von Herrn Sebastian Lucke finden Sie hier.

„Neue Fläche schafft aber nicht per se mehr Arbeitsplätze“

Die einseitige Fokussierung auf vermeintlich „mehr Arbeitsplätze“ erfuhr durch die Rede von Dorothee Kraus-Prause von den Grünen eine perspektivische Erweiterung.

Es warnen aber nicht nur Naturschutzverbände. Auch der Bauernverband sieht durch die Aufhebung des Grünzugs Landwirte in ihrer Existenz bedroht. Bei der Wahrung sozialer Belange kann sich unser Blick nicht nur auf zahlenmäßig offene Arbeitsplätze auf neuen Industrieflächen richten, sondern er muss auch der Landwirtschaft mit ihrer regionalen Produktion, ihrer unverzichtbaren Landschaftspflege und letztlich auch ihren Arbeitsplätzen gelten…

Dorothee Kraus-Prause (Grüne)

Die ganze Rede von Frau Dorothee Kraus-Prause finden Sie hier

Verlässlichkeit statt Pauschalisierungen?

Egal, ob man nun „Arbeitsplätze“ oberflächlich als Allheilsversprechen anpreist, oder regionale Landwirtschaft und Flächenfraß als „Grünmalerei“ pauschalisiert. Dienlich ist das weder einer sachlichen Debatte noch einem argumentativen Miteinander. Gewinnbringender ist es, die einzelnen Argumente in unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten.

Einladung Kundgebung und Hungerbergbegehung

Sonntag, 2. Mai – 16:00 Uhr
Treffpunkt: Feldweg bei der Feldscheuer an der B465/Kreuzung REWE Dettingen

 Route für die Kundgebung und Hungerbergbegehung am
 Wir begehen den Hungerberg und machen an markanten Infopunkten halt.

Dazu gibt’s Informationen:

– Zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid,  
– Flora und Fauna des Hungerbergs,  
– Ausmaß des geplanten Industriegebiets und Nähe zu Wohngebieten,  
– Überblick über die Möglichkeiten der Gewerbenutzung
– sowie die geplante Anbindung an die B465 vom Gewebegebiet Bohnau-Süd

Kommen Sie zahlreich und bringen Sie Interessenten mit. Festes Schuhwerk ist erforderlich.
Eine Parkmöglichkeit finden Sie im Bereich vom Kita-Wirbelwind bzw. der Verbundschule. 


Wir freuen uns auf Sie!

13 Gründe, weshalb der Hungerberg in seiner unbebauten Form erhalten werden sollte:

Bodenqualität und Landwirtschaft
Die besten Böden für die Landwirtschaft auf Dettinger Gemarkung finden sich am Hungerberg. Deren Verlust lässt sich nicht ausgleichen.

Schadstoffemissionen
Die Gemeinde Dettingen will den Hungerberg als Vorhaltestandort der Wirtschaftsregion Stuttgart für „größere und ggf. emissionsträchtige Gewerbe- und Industrievorhaben“1 anbieten. Hinsichtlich ansiedlungswilliger Unternehmen und der Art ihrer Industrieanlagen herrscht weiterhin Unklarheit. Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, sind explizit nicht ausgeschlossen.

Verkehr
Die Hauptzufahrt zum Industriegebiet wird von der A8 über die B465 linksabbiegend erfolgen. Massive Beeinträchtigungen des Berufsverkehrs aus dem Lenninger Tal nach Kirchheim und in die Region Stuttgart sind deshalb zu erwarten.

Innerörtlicher Verkehr
Es ist höchst wahrscheinlich, dass durch die genannten Beeinträchtigungen auf der B465 der heute schon starke Ausweichverkehr durch die Dettinger Ortsmitte weiter zunehmen wird. Deshalb sind weitere Beeinträchtigungen für die Bevölkerung so gut wie sicher.

Zusätzlicher Wohnraumbedarf
Durch den Zuzug von Arbeitskräften für die neuen Unternehmen wird Wohnraum für Familien, Normal- und Geringverdiener in den anliegenden Gemeinden noch knapper werden. Eine Wohnbebauung Untere Wiesen, Guckenrain Ost sowie Tagbrunnenäcker wird damit voraussichtlich unumgänglich. Wohn- und Baukosten werden deshalb steigen.

Fachkräftemangel
Ortsansässige, mittelständische Betriebe und Handwerker werden mutmaßlich mit einem Großkonzern um Fach- und Arbeitskräfte sowie Auszubildende konkurrieren müssen.

Gewerbesteuer
Die Fläche des geplanten Vorhaltestandortes liegt zu 100% auf der Dettinger Gemarkung, die Gemeinde Dettingen bekommt aber nur 50% der Gewerbesteuereinnahmen. Bei völliger Kostentransparenz lohnt sich die Ausweisung neuer Industriegebiete für viele Gemeinden nicht. Die Dettinger Gemeindeverwaltung hat eine entsprechende Modellrechnung bis heute2 nicht vorgelegt.

Natur- und Artenschutz
Das erstellte Gutachten zum Natur- und Artenschutz geht nicht vom renaturierten bzw. Ur-Zustand aus. Nur aufgrund der aktuellen Stuttgart 21 Baustelle sind dort derzeit weniger Tiere zu finden. Das Potential ist weiterhin sehr groß.

Grünzug
Aus einem ökologisch wertvollen Grünzug, der bisher im Regionalplan verankert ist, soll ein interkommunaler Gewerbeschwerpunkt werden. Bisher war die Bebauung des Hungerbergs ausgeschlossen.

Flächenversiegelung
Eine nachhaltige und zukunftsorientierte Industrie muss geschaffen werden. Dieser Strukturwande darf aber nicht mehr mit weiterem Flächenfraß verbunden sein.

„Jede Sekunde werden in Deutschland 7 qm Boden verbaut, jedes Jahr eine Fläche, fast so groß wie Frankfurt a.M. (…) Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland nennt es ‚das größte ungelöste Umweltproblem‘.“

 Die im Vorentwurf des Flächennutzungsplansverfahrens vorgesehene Gesamtfläche für das Industriegebiet betrug 42 Hektar. Am 10.5.2021 fasste der Gemeinderat Dettingen den Beschluss, die Fläche für das Flächennutzungsplanverfahren auf ca. 21 ha zu reduzieren.

Klimawandel
Dem Klimawandel zum Trotz setzt die Erschließung des Hungerbergs noch eins drauf. Schon bei Erschließung und Bau der Fabriken werden für die Produktion von Beton, Stahl, Aluminium und Asphalt hunderttausende Tonnen Kohlendioxid emittiert. Außerdem gibt es keinerlei Handhabe, ein Unternehmen zum klimaneutralen Arbeiten zu zwingen.

Kaltluftströmung
Das beauftragte Gutachten zu den (stadt-) klimatologischen Auswirkungen auf Kirchheim wurde zur Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans nicht vorgelegt und ist für die Öffentlichkeit bis heute nicht verfügbar. Wie sich Betonmassen und Asphaltflächen in sommerlichen Hitzeperioden auf die Kaltluftzufuhr und somit das regionale Mikroklima auswirken, ist weiterhin ungeklärt.

Landschaftsbild
Das geplante Industriegebiet Hungerberg wird das Landschaftsbild sichtbar aus allen Richtungen tiefgreifend unvorteilhaft verändern. Das heutige Naherholungsgebiet wird unwiederbringlich zerstört werden.